Krankenversicherungen / Kosten

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Eine ambulante Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, für die bei Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel komplett übernommen werden.  Sie haben als Patient die freie Wahl eines Vertragspsychotherapeuten und müssen lediglich jeweils bei Ihrem ersten Therapietermin zu Beginn eines jeden neuen Quartals ihre Krankenkassenkarte (neuerdings Gesundheitskarte genannt) zum Einlesen in der Praxis vorlegen. Eine Überweisung (z.B. von Ihrem Hausarzt) ist nicht mehr notwendig.

Die Kosten für das Erstgespräch sowie die ersten Sitzungen werden von Ihrer Krankenkasse ohne vorherige Antragstellung und Genehmigung übernommen, auch wenn es danach nicht zu einer Therapie kommen sollte. Wenn sich in diesen Gesprächen herausstellt, dass eine ambulante Psychotherapie aufgrund Ihrer Beschwerden sinnvoll und notwendig erscheint und Sie diese Therapie durchführen möchten, stellt die Behandlerin den Antrag auf Kostenübernahme für die ambulante verhaltenstherapeutische Einzelbehandlung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Hierin muss die Notwendigkeit der Behandlung  durch die Psychotherapeutin belegt werden und die Bestätigung  (Konsiliarbericht) eines Arztes Ihrer Wahl eingereicht werden, aus der hervor geht, dass Ihre Beschwerden, derentwegen Sie eine Psychotherapie machen möchten, keine körperlichen Ursachen haben.

Nach Bewilligung der ambulanten verhaltenstherapeutischen Behandlung durch Ihre Krankenkasse finden die 50-minütigen Therapiesitzungen gewöhnlich im wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus statt. Phasenweise (z.B. in Krisensituationen) kann es jedoch notwendig sein, die Behandlungsstunden in kürzeren Abständen durchzuführen. Für die Behandlung einiger Angststörungen können für die Durchführung von Konfrontations- bzw. Expositionsübungen  bei der Krankenkasse auch einige längere Therapieeinheiten von z.B. zwei bis drei Sitzungen am Stück, beantragt werden.

 

 

Versicherte in der privaten Krankenversicherung

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie ganz oder teilweise. Die Versicherungsbedingungen der einzelnen Privatkassen können jedoch recht unterschiedlich sein, deshalb sollten Sie sich vor Beginn der ambulanten verhaltenstherapeutischen Einzelbehandlung darüber informieren, in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die psychotherapeutische Behandlung erstattet.

Für Angestellte im öffentlichen Dienst übernimmt in der Regel die Beihilfe nach ordnungsgemäßer Antragstellung ebenfalls anteilig die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.

Formulare für die Beantragung der Psychotherapie können Sie sowohl bei Ihrer Privatkasse, als auch bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle anfordern.

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